Serie: BWA lesen und verstehen (4/9)

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) gibt Auskunft über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens. In unserer Artikelserie "BWA lesen und verstehen" beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Frage 1: Wie lässt sich aus der BWA ableiten, ob mein Unternehmen gefährdet ist?

Frage 2: Wie lese und interpretiere ich eigentlich eine BWA?

Frage 3: Wie genau spiegelt die BWA das Ergebnis meines Unternehmens wider?

Frage 4: Wie kann die Aussagefähigkeit meiner BWA verbessert werden? (Dieser Artikel)

Frage 5: Leider lässt sich der Materialverbrauch meist nur mit erheblichem Aufwand (Inventur) ermitteln. Gibt es einfachere Alternativen?

Frage 6: Kann ich die BWA eigentlich für das Controlling nutzen?

Frage 7: Genügt die BWA zur Steuerung meines Unternehmens?

Frage 8: Welche Veränderungen ergeben sich durch das BilRUG für die BWA?

Frage 9: Haben diese Änderungen Auswirkungen auf Kennzahlen?

Frage 4: Wie kann die Aussagefähigkeit meiner BWA verbessert werden?

Da in der Standard-BWA nur die Zahlen der Buchhaltung ausgewiesen werden, benötigen Sie für Steuerungs-zwecke eine qualifizierte BWA. Wichtigstes Kriterium einer qualifizierten BWA ist die korrekte Abgrenzung zumindest der zentralen Positionen. Beispiele:

  • Abschreibungen werden häufig nicht monatlich (wie es wirtschaftlich korrekt wäre) ausgewiesen, sondern nur einmal als Summe pro Jahr. Schon damit haben in den meisten Betrieben alle Monatsergebnisse nur noch bedingte Aussagekraft, da fehlende unterjährige Abschreibungen die Monatsergebnisse schnell um mehrere tausend Euro „verbessern“.
  • Oft wird der Materialeinkauf ohne Abgrenzungen gebucht. Folge: In den Monaten, in denen Materialen gekauft werden, ist das Unternehmensergebnis zu schlecht, in den anderen Monaten zu gut. Richtig wäre es, nicht den Einkauf, sondern den Verbrauch zu erfassen (vgl. hierzu Frage 5).
  • Auch Einmalzahlungen, wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder Versicherungsprämien, sollten abgegrenzt und auf die Monate verteilt werden.

Neben den Abgrenzungsproblemen werden auch häufig Leistungen falsch ausgewiesen. Auch diese Positionen sollten in einer qualifizierten BWA korrigiert werden:

  • Teilleistungen oder Anzahlungen werde fälschlicherweise als Umsatz ausgewiesen.
  • Halbfertige Leistungen werden nicht als solche bei der Gesamtleistung ausgewiesen und nicht mehr zu realisierende Forderungen werden zu spät ausgebucht, was das Ergebnis besser erscheinen lässt, als es tatsächlich ist.

Sprechen Sie mit Ihrem Berater alle Zeilen und Positionen der BWA durch und prüfen Sie Punkt für Punkt, ob und welche Möglichkeiten es gibt, um die Aussagefähigkeit zu verbessern.

Hinweis: Die BWA wird von Banken auch zur Erstellung des Ratings genutzt. Auch aus diesem Grund spielen die Aktualität und die korrekten Buchungen der BWA eine große Rolle.

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