Beratungskostenzuschüsse

Für die Unterstützung von Firmen bei der Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen gibt es zahlreiche Förderprogramme. Dabei übernehmen verschiedene Anbieter einen Teil der Kosten für die Beratungen. Das Besondere: Die Zuschüsse müssen vom Unternehmer in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über gängige Programme für Beratungskostenzuschüsse (Stand 04/2021):

BAFA

Unter der Bezeichnung „Förderung unternehmerischen Know-hows“ hat das BMWi mehrere Programme, wie das Gründer-Coaching Deutschland oder die Turn Around Beratung, Anfang 2016 zusammengefasst. Abgewickelt wird das Verfahren vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Antragsberechtigt sind KMU und Freiberufler, die die Voraussetzungen der EU erfüllen. Die Förderbeträge liegen je nach Programm, Bundesländern und Bedingungen der Unternehmen (junge Unternehmen – ehemals Gründercoaching Deutschland –, Bestandsunternehmen ab Beginn des 3. Geschäftsjahres oder Unternehmen in Schwierigkeiten – ehemals Turn Around Beratung) ab 1.500 €.

Die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-Hows wurde mit Wirkung zum 1.1.2021 um zwei Jahre verlängert.

Unternehmenswert Mensch

Zielgruppe sind KMU mit Sitz in Deutschland, die mehr als 2 Jahre am Markt aktiv sind und mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter haben. Der Umsatz darf 50 Mio. € nicht überschreiten, die Bilanzsumme muss unter 43 Mio. € liegen und der Betrieb darf nicht mehr als 249 Mitarbeiter haben. Unterstützt werden vor allem Beratungen, die das Ziel haben, Verbesserungen im personellen Bereich zu realisieren. Die Förderbeträge belaufen sich auf maximal 1.000 € für höchstens 10 Tage. Kleinere Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern erhalten i. d. R. höhere Zuschüsse. Die Erstberatung ist kostenlos. Es gibt Unterschiede je nach Bundesland. Die Finanzierung des Programms erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die Laufzeit des Programms wurde bis Juni 2022 verlängert. Unternehmen, die von Corona betroffen sind, sollten sich vor Umsetzung der Prozessberatung zwingend mit ihrer Erstberatungsstelle austauschen, um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden.

Unternehmenswert: Mensch plus

Programm zur gezielten Förderung von KMU, um die digitale Transformation zu gestalten. Es werden Beratungen unterstützt, die personalpolitische und arbeitsorganisatorische Innovationsprozesse im Zusammenhang mit der digitalen Veränderung fördern. Gefördert werden maximal 12 Beratertage; die Förderquote beträgt maximal 80 %. Das Programm wurde bis Juni 2022 verlängert.

Go Innovativ

Für gewerbliche Unternehmen auch aus dem Handwerk mit Standort in Deutschland, die seit mindestens 1 Jahr am Markt aktiv sind, maximal 100 Mitarbeiter haben und deren Jahresumsatz und Bilanzsumme 20 Mio. € nicht übersteigen. Es handelt sich um eine Innovationsberatung, die in 3 Teile untergliedert ist (bis 10 Tage Potenzialanalyse, 25 Tage Realisierungskonzept und 15 Tage Projektmanagement). Die maximalen Tageswerte unterscheiden sich je nach Stufe und reichen von 5.500 € bis knapp 14.000 €.

Zentrales Innovationsproramm Mittelstand (ZIM)

Für kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen, die technologisch innovative Produkte und Verfahren entwickeln und die die KMU-Schwellenwerte der EU erfüllen. KMU sollen außerdem bei ihrer Internationalisierung unterstützt werden. Es werden Einzel- und Kooperationsprojekte gefördert, z. B. F&E-Projekte, Leistungen zur Einführung der Ergebnisse am Markt oder Projekte, an denen mindestens zwei Unternehmen beteiligt sind. Von den zuwendungsfähigen Kosten werden zwischen 25 % und 45 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt. Die Fördersummen betragen bis 550.000 € je Projekt bei Unternehmen bzw. bis 220.000 € für Forschungseinrichtungen je Teilprojekt. Bei internationalen Kooperationsnetzwerken geht die Förderung bis 450.000 €.

Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk

Das BMWi fördert den Erhalt und den Ausbau des Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerkes der Handwerksorganisationen sowie Qualifizierungsmaßnahmen der Stelleninhaber des Netzwerks mit drei neuen Modulen: 1) Betriebsberatungsstellen zur Beratung von Betrieben und Gründern zur Unternehmensführung und strategischen Weiterführung, 2) Beauftragte für Innovationen und Technologie zur Förderung der Innovationsbereitschaft und 3) gewerbespezifische Informationstransferstellen zur technischen und betriebswirtschaftlichen Fortbildung. Handwerkern stehen kostenfreie und neutrale Angebote zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind KMU und natürliche Personen vor Gründung oder Übernahme mit Sitz in Deutschland. Es werden Zuschüsse bis 30.000 € gezahlt. Je Stelleninhaber kann zudem ein Weiterbildungszuschuss von 100 € pro Jahr gewährt werden. Das Programm läuft voraussichtlich bis Ende März 2022.

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