Serie: BWA lesen und verstehen (9/9)

Schlagwörter: Controlling,Gründung,KMU,Krise

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) gibt Auskunft über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens. In unserer Artikelserie "BWA lesen und verstehen" beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Frage 1: Wie lässt sich aus der BWA ableiten, ob mein Unternehmen gefährdet ist?

Frage 2: Wie lese und interpretiere ich eigentlich eine BWA?

Frage 3: Wie genau spiegelt die BWA das Ergebnis meines Unternehmens wider?

Frage 4: Wie kann die Aussagefähigkeit meiner BWA verbessert werden?

Frage 5: Leider lässt sich der Materialverbrauch meist nur mit erheblichem Aufwand (Inventur) ermitteln. Gibt es einfachere Alternativen?

Frage 6: Kann ich die BWA eigentlich für das Controlling nutzen?

Frage 7: Genügt die BWA zur Steuerung meines Unternehmens?

Frage 8: Welche Veränderungen ergeben sich durch das BilRUG für die BWA?

Frage 9: Haben diese Änderungen Auswirkungen auf Kennzahlen? (Dieser Artikel)

Frage 9: Haben die Änderungen aufgrund des BilRUG Auswirkungen auf Kennzahlen?

Zwar verändert sich das Unternehmensergebnis (Gewinn/Verlust) durch die Umgruppierungen und Änderungen insgesamt nicht. Allerdings ändert sich die Ausprägung wichtiger Kennzahlen:

  • Da die Umsatzerlöse tendenziell steigen, sinkt in der Folge z. B. die Umsatzrendite.
  • Auch das EBIT (Earnings before Interest and Taxes, Gewinn vor Zinsen und Steuern) bzw. die EBIT-Rendite werden in den meisten Fällen sinken. Ausnahme: Die abziehpflichtigen Verbrauchssteuern gleichen die Erlössteigerungen aus oder übertreffen sie sogar. Das ist aber in der Praxis eher unwahrscheinlich.
  • Betroffen kann auch die Rohertragsmarge sein, wenn Kantinenerlöse ab 2016 als Umsatzerlöse zählen. Dann müssen auch die für die Erzielung der Erlöse benötigten Materialen usw. unter den bezogenen Leistungen ausgewiesen werden.
  • Werden Kantinenerlöse wie Umsatzerlöse behandelt, müssen auch Kantinenvorräte wie „normale“ Vorräte in der Bilanz ausgewiesen werden.
  • Kommt es beispielsweise dazu, dass Forderungen aus Mieteinnahmen noch ausstehen, kann das Auswirkungen auf Forderungsquote, Umschlagshäufigkeit, die Liquiditätsgrade, den operativen Cashflow und das Working-Capital haben.

Die Umgruppierungen müssen übrigens im Anhang erläutert werden, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Ziel ist eine Überleitung vom Vorjahresergebnis zum „neuen“ Ergebnis nach BilRUG.

Berücksichtigen Sie, dass die Änderungen u. U. auch dazu führen können, dass (Arbeits-)Verträge angepasst werden müssen, wenn z. B. Mitarbeiter variable Entgelte erhalten, die vom Erreichen eines bestimmten Wertes (z. B. der Umsatz- oder EBIT-Rendite) abhängig sind. Möglicherweise müssen auch Verträge mit Banken angepasst werden, wenn z. B. Vereinbarungen (Financial Covenants) getroffen wurden, bei denen Kreditkonditionen an das Erreichen bestimmter Kennzahlenwerte geknüpft wurden.

Nicht zuletzt müssen intern regelmäßig zahlreiche Konten bzw. Kontenzuordnungen überprüft und angepasst werden, und zwar sowohl in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. BWA und der Bilanz (hier u. a. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen).

Lassen Sie sich bei der Umsetzung des BilRUG unbedingt von Ihrem Berater unterstützen, um den Arbeitsaufwand so gering wie möglich zu halten und Fehler bei der Anwendung zu vermeiden.

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